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Das Schutzkonzept ist der Oberbegriff, in den Schulungen, Personalauswahl, Führungszeugnis und andere Maßnahmen hinein gehören. Wo einzelne Bausteine bereits gegeben sind, ist damit schon die meiste Vorarbeit geschehen.
Bereits 2010 wurde von der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) eine Rahmenordnung vereinbart. Die Verpflichtung ein Schutzkonzept zu erarbeiten besteht seitdem für alle katholischen Rechtsträger.
Hier geht es zur aktuellen Präventionsordnung.
Als Rechtsträger von Maßnahmen für Minderjährige und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene ist auch die Kirchengemeinde dazu verpflichtet.
Es gibt eine Vielzahl von Angeboten in einer Pfarrei, die unter diese Kategorie fallen.
Zum Beispiel: Ferienfreizeiten, Jugendgruppenstunden, Erstkommunionvorbereitung, Krankenbesuchsdienste usw.
Die Vereinbarung der Deutschen Bischofskonferenz mit dem Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung hat vorgesehen, dass alles dafür getan werden soll, dass bis Ende 2019 für alle Bereiche ein Institutionelles Schutzkonzept entwickelt wird.
Das 2019 im Bistum Trier erstmalig durchgeführte Monitoring zur Umsetzung hat allerdings ergeben, dass der Stand in Hinsicht auf Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbände sehr unterschiedlich ist. Einige sind sehr weit. Andere haben noch wenig oder nichts entwickelt. Wichtig ist, dass sich die Verantwortlichen nun auf den Weg, zur Erstellung eines Schutzkonzeptes, machen.
Derzeit erarbeitet eine Arbeitsgruppe eine Arbeitshilfe für die pfarrliche Ebene. Sobald diese fertig gestellt ist, kann darauf zugegriffen werden. Diese hilft dann bei der Erstellung des individuellen Schutzkonzeptes.
Beispiele für bereits erstellte Schutzkonzepte, z. B. Schule.
Das (siehe oben) ist eine erste Anregung. Die Arbeitshilfe wird eine praktische Hilfe sein. Auch hier wird es eine aktuelle und übersichtliche Handreichung geben, was zu tun ist, wenn eine Intervention nötig ist. Und die Mitglieder der Fachgruppe Prävention können über die Fachstelle Prävention für Fachberatung und Unterstützung angefragt werden.
Alle Materialien werden auf der Homepage der Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt zu finden sein.
Die Rechtsträger im Bistum Trier haben auf ihren Bereich zugeschnittene Schutzkonzepte jeweils bereits erstellt oder erarbeiten diese. Diese basieren aber alle auf denselben Grundlinien. Von daher ist eine Kooperation vereinfacht.
Auf der Homepage der Fachstelle gibt es weitere Antworten.
(Stand: 08.02.2021)